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Jan Schultz·7. Februar 2020

Urteil des DFB: Wagner wird trotz Roter Karte nicht gesperrt

Artikelbild:Urteil des DFB: Wagner wird trotz Roter Karte nicht gesperrt

Das Spiel zwischen Schalke und Hertha sorgte auf mehreren Ebenen für ein Nachbeben. Eines davon betraf die Rote Karte gegen David Wagner.

Wie der DFB am Freitagmittag mitteilte, wird der Feldverweis keine Sperre nach sich ziehen. Schalkes Trainer darf im Viertelfinale also an der Seitenlinie stehen.


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„David Wagner ist kein unsportliches Verhalten vorzuwerfen“, wird Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, im Statement des Verbands zitiert: „Sein Verhalten gegenüber dem unmittelbar zuvor gefoulten und erregten Spieler Jordan Torunarigha war vielmehr von Hilfestellung und beruhigender Fürsorge geprägt. Das hat der Hertha-Spieler in seiner Stellungnahme auch bestätigt.“

Es handle sich um einen „offensichtlichen Interpretationsirrtum des Schiedsrichters“, weshalb sich der DFB nun einschalten konnte. „Daher wird das Verfahren gemäß Paragraph 13 Nummer 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eingestellt“, schließt Lorenz das Thema ab.