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Erik Schmidt·5. Dezember 2019

SGD bleibt Sieger: DFB-Sportgericht lehnt Wiesbaden-Einspruch ab

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Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die 0:1-Niederlage bei Dynamo Dresden am 8. November als unbegründet zurückgewiesen.

Ausgangspunkt des Einspruchs war die Aberkennung des Führungstreffers der Gäste durch Manuel Schäffler nach VAR-Einsatz, weil der Ball beim vorausgegangenen Dynamo-Angriff im Aus war. Von einem vermeintlichen Regelverstoß des Unparteiischen Martin Petersen waren die zuständigen Instanzen nicht zu überzeugen.


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„Weder dem Video-Assistenten noch dem Schiedsrichter konnte ein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Beide haben sich vielmehr gemäß den Vorgaben der Fußballregeln und des IFAB-Protokolls verhalten. Da kein Regelverstoß vorliegt, hatte der Einspruch keine Chance auf Erfolg“, erklärte Einzelrichter Hans E. Lorenz.

Für Petersen war derweil entscheidend, dass es eine stringente Angriffssituation gewesen sei. Dr. Jochen Drees, der Projektleiter Video-Assistent, erklärte dem ‚Kicker‘ zudem: „Hätte es während des Angriffs einen Wiesbadener Rückpass gegeben, hätte es kein Signal durch den Video-Assistenten gegeben.“

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Bei den Wiesbadenern gab man sich damit nur bedingt zufrieden. „Unabhängig vom Ergebnis muss man sich fragen, ob es im Sinne des Fußballs ist, wie die Regeln ausgelegt werden“, befand Wehen-Geschäftsführer Nico Schäfer.