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Erik Schmidt·11. Oktober 2019
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Erik Schmidt·11. Oktober 2019
Vor der Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart im Juli hatte Ex-Präsident Wolfgang Dietrich heftige Attacken über sich ergehen lassen müssen. Wie nun entschieden wurde, bleiben diese weitgehend folgenlos.
„Was den Tatbestand der Bedrohung angehe, mussten wir von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen“, sagte Heiner Römhild von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft den ‚Stuttgarter Nachrichten‘. So seien die Voraussetzungen in allen Fällen nicht erfüllt gewesen.
Auf einer Plakatkampagne hatte es vehemente Rücktrittsforderungen gegeben. Teilweise ging die Kritik sogar bis hin zu vermeintlichen Todesdrohungen. Die Schwaben und Dietrich erstatteten daraufhin Anzeige.
Laut Staatsanwaltschaft seien alle Vorgänge, die man als Todesdrohung hätte werten können, nicht eindeutig genug gewesen. Damit fallen sie unter die Meinungsfreiheit. Anders geartete Drohungen seien nicht strafbar, weil dafür erforderlich wäre, dass es sich um ein Verbrechen mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr handelt. Dietrich selbst wollte sich zu den Urteilen noch nicht äußern. Im Falle diverser angezeigter Beleidigungen wird jedoch nach wie vor ermittelt.