OneFootball
Matti Peters·19. November 2019
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Matti Peters·19. November 2019
Eintracht Frankfurt muss erwartungsgemäß bis zum Jahreswechsel auf Kapitän David Abraham verzichten. Der Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichtshof wurde abgelehnt.
Damit bleibt der Verteidger für sieben Wochen gesperrt. „Natürlich liegt hier kein Fall der Fahrlässigkeit vor. Es ist ein klarer Fall des direkten Vorsatzes. Er hat ihn, wie das vielleicht im Eishockey üblich ist, mit einem Bodycheck abgeräumt – nicht mehr und nicht weniger. Bewährung kann man in einem solchen Fall nicht geben“, zitiert die ‚Frankfurter Rudschau‘ Richter Lorenz in seiner Urteilsbegründung.
Bei der Verhandlung erklärte Abraham, die Attacke gegen Streich sei keine Absicht gewesen, er habe sich in der Situation voll auf den Ball konzentriert. Dr. Anton Nachreiner, Vorsitzender des Kontrollausschusses, bezeichnete die Verteidigungslinie daraufhin laut übereinstimmenden Medienberichten als „Märchenstunde“ und „blanken Unsinn“.