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Louis Richter·18. Juli 2018

🚨DFL lehnt Kinds 50+1-Antrag ab: Kartellamt eingeschaltet

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Martin Kind wird vorerst nicht die Mehrheit der Anteile an der Hannover 96 Management GmbH übernehmen dürfen. Das bestätigte die DFL soeben in einer Pressemitteilung.

Darin heißt es, dass der Präsident der Niedersachsen die Forderung, den Klub „erheblich“ gefördert zu haben, nicht erfüllt hat. Konkret sieht diese Forderung vor, dass der Antragssteller den „Fußballsport des Muttervereins“ über 20 Jahre „in jeder einzelnen Spielzeit“ mit „mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil“, der durch das Hauptsponsoring eingenommen wird, fördern muss. Das ist im Falle von Martin Kind nachweislich aber nicht passiert.


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Dementsprechend könne der Übernahmeantrag auch nicht genehmigt werden. Ganz neu ist diese Erkenntnis nicht, Gegner von Kinds Vorhaben verweisen schon seit einem Jahr auf diesen Aspekt.

DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball sagte zu der Entscheidung: „Im Sinne der Antragssteller, aber auch im Sinne der Gemeinschaft aller 36 DFL-Clubs, wurde die Sachlage über Monate intensiv und umfassend geprüft. Auch mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hat das Präsidium als das zuständige Gremium bei seiner abschließenden Bewertung konsequent die Satzung in einer den Leitlinien entsprechenden, einheitlichen Auslegung angewendet.“ Generell habe das Präsidium sich die Entscheidung „alles andere als leicht gemacht“.

Am 4. August 2017 stellte Kind den Antrag, am 5. Februar 2018 wurde er von ihm auf „ruhend“ gestellt und am 11. Mai 2018 dann wieder aktiviert. Ohne Erfolg, wie nun klar ist.

Bezüglich der 50+1-Regel hat das DFL-Präsidium, losgelöst vom konkreten Fall um Hannover 96, einen Antrag beim Bundeskartellamt gestellt, mit dem „mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel geprüft werden.“

Rauball dazu: „In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen.“