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Erik Schmidt·28. November 2019
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Erik Schmidt·28. November 2019
Der Zweitligist hat gegen die Wertung der 1:2-Niederlage im Duell mit dem SV Darmstadt Einspruch eingelegt. Grund ist die Aberkennung des vermeintlichen Ausgleichstreffers von Marc Stendera.
„Nach unserer festen Überzeugung hätte dieses Tor – auch trotz der zu Saisonbeginn erfolgten Änderung im Regelwerk – gezählt werden müssen“, heißt es in einem Statement des Vereins. Der Einspruch der Niedersachsen stützt sich darauf, dass Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen, von dessen Rücken der Ball vor die Füße von Stendera geprallt war, mit der Aberkennung des vermeintlichen 2:2 einen Regelverstoß begangen habe.
Beim Stand von 1:2 prallte eine Haraguchi-Flanke vom Rücken des Unparteiischen ab und kam so zu Stendera, der den Ball wiederum im Tor versenkte. Nach einem Hinweis des Videoassistenten Tobias Reichel erkannte Thomsen den Treffer nicht an, da der Unparteiische eben nicht mehr als „Luft“ gilt.
Das zuständige Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu gegebener Zeit werde dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.